Ob im Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht, zum Arbeitsrecht, Vertragsberatung u.v.m. stehen wir Ihnen als Unternehmer gerne beratend zur Seite. Aber auch für Privatpersonen haben wir einiges zu bieten: Streit vermeiden, Gerichtsprozesse verhindern und eine gütliche Lösung finden – das sind unsere Ziele. In allen Fragen rund um das Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Zivilrecht u.v.m. beraten wir Sie gerne.
Beginnend bei der Wahl der passenden Rechtsform bis hin zur rechtlichen Beratung rund um den Unternehmensverkauf bzw. die Unternehmensübergabe sind wir an Ihrer Seite. Gerne beraten wir Sie zu der Erstellung von Arbeitsverträgen, der laufenden Unternehmensführung oder der Umwandlung Ihres Unternehmens. Auch bei der Auseinandersetzung mit Behörden, in wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten oder bei der Durchsetzung Ihrer Forderungen (Mahn-/Inkassowesen bis hin zur Zwangsvollstreckung) unterstützen wir Sie gern.
Besonders wichtig ist uns, Streit zu vermeiden, Gerichtsprozesse möglichst zu verhindern und Probleme einvernehmlich aus der Welt zu schaffen.
Selbstverständlich beraten wir Geschäftsführer und Unternehmer in allen Fragen rund um das Arbeitsrecht, oft eng verknüpft mit den Bereichen des Gesellschafts- und Handelsrechts.
Sie sind leitende/r Angestellte/r, Arbeitnehmer/in oder zum Betriebsrat zugehörig? Gerne beraten wir Sie in allen Fragen rund um das Arbeitsrecht außergerichtlich und vor Gericht.
Verträge sind immer individuell und maßgeschneidert. Bevor Sie Verträge (z. B. Kaufverträge, Miet- oder Leasingverträge, Arbeitsverträge u. a.), die Ihr Unternehmen betreffen, unterzeichnen, lassen Sie uns den Vertrag zunächst prüfen, damit sich nicht im Nachhinein unliebsame Überraschungen ergeben. Schon im Vorhinein lassen sich mögliche Schwachstellen erkennen und beheben. Nach der Vertragsunterzeichnung ist eine Vertragsänderung, falls sie überhaupt zu erreichen ist, oft langwierig und mit erheblichem Aufwand verbunden. Gerne begleiten wir Sie auch bei schwierigen Vertragsverhandlungen.
Durch die enge Verbindung von Steuer- und Rechtsberatung in unserer Kanzlei ist eine umfassende Beratung zum Thema Steuer- und Steuerstrafrecht gewährleistet. Das Ziel unserer Beratung ist immer die Straffreiheit unseres Mandanten bzw. das Erlangen des geringstmöglichen Strafmaßes.
Im Falle einer Steuerhinterziehung kann gegebenenfalls eine Selbstanzeige eine strafbefreiende Wirkung mit sich bringen. Das erfordert jedoch korrektes und vor allem rechtzeitiges Handeln. Vertrauen Sie sich uns an und nutzen Sie unsere interdisziplinäre Ausrichtung zu Ihrem Vorteil.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Vertretung unserer Mandanten vor Gerichten. So konnten wir bereits viele Prozesse für unsere Mandanten erfolgreich beenden. Gerne vertreten wir auch Sie vor Gericht und bringen Ihr Anliegen erfolgreich zu Ende, ohne dass Sie sich persönlich weiter einsetzen müssen.
Im allgemeinen Zivilrecht beraten wir Sie umfassend. Das Kauf- oder Mietrecht, Fragen zu Gewährleistungsansprüchen, Schadensersatzansprüchen und vieles mehr gehören zu unserer täglichen Arbeit. Profitieren Sie von unserer umfangreichen Erfahrung und lassen Sie sich von uns beraten.